
Allgemeines
Erziehung, Futter, Tierarztbesuche, Training, Sozialisierung, Leinenführigkeit etc. Diese ganzen Dinge können erst einmal überfordernd erscheinen. Bei mir lernen Sie alles Wichtige im Umgang mit Hunden.
.jpeg)
01
Vom Welpen zum erwachsenen Hund
Ein Hund zieht ein. Was sollte schon zuvor angeschafft werden? Was ist zu beachten im Umgang mit dem Welpen? Was sollte vermieden werden? Wie viel Futter bekommt der Welpe? Was ist mit Impfungen & Entwurmungen etc.?
02
Sozialisierung
Ein Welpe muss die Welt kennenlernen dürfen! Dies ist essenziell für sein späteres Leben. Bei mir lernen Sie dabei das richtige Maß zu halten und gegebenenfalls Überforderungen rechtzeitig zu erkennen.


03
Erziehung
Genau wie bei Kindern gibt es auch bei Hunden verschiedenste Erziehungsmethoden. Bei mir lernen Sie den fairen, aber bestimmten und liebevollen Umgang mit Ihrem Vierbeiner. Den Hund verstehen zu lernen ist dabei das A & O.
04
Training
Neben der Erziehung für einen alltagstauglichen Hund steht das Training für bestimmte Aufgaben, die der Hund übernehmen soll. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihrem Hund mit Freude und Konsequenz Schritt für Schritt neue Dinge beibringen können.


Wie läuft die Ausbildung ab?
Für alle von mir angebotenen Ausbildungen gilt:
1. Alle Hunde, die bei mir die Ausbildung starten sollen, müssen gechipt, geimpft und am Tag der jeweils bei mir gebuchten Leistung frei von Krankheitssymptomen sein.
2. Alle Hunde, die bei mir die Ausbildung starten sollen, werden auf ihre charakterliche Eignung hin überprüft.
3. Zu Beginn steht immer das Erstgespräch, ggf. mit Anamnese, sofern Sie bereits einen Hund besitzen.
4. Zum Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Theorie- und eine Praxisprüfung. Für die offizielle Anerkennung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (MAG) ist diese verpflichtend bei einer offiziell anerkannten prüfenden Person abzulegen. Um Sie auf diese bestmöglich vorzubereiten, bestehen alle meine Ausbildungen aus Theorie- und Praxisstunden. Außerdem biete ich Prüfungssimulationen unter realen Bedingungen an, um spezifischer an bestimmten Stellschrauben arbeiten zu können und Prüfungsangst zu reduzieren.
5. Es gibt immer eine Mindestanzahl an Stunden, die in Praxis und Theorie absolviert werden müssen.
6. Bei mir bekommen Sie Skripte und theoretische sowie praktische Hausaufgaben.
7. Ich arbeite immer in Einzelstunden à 60 Minuten. So kann ich optimal auf alle individuellen Wünsche und Gegebenheiten eingehen. Ich biete keine Gruppenkurse an.
8. Bei nicht tierschutzgerechtem Verhalten dem Hund gegenüber behalte ich es mir vor, die Ausbildung und das Geschäftsverhältnis ohne Rückerstattung der bereits geleisteten Kosten vorzeitig zu beenden.
9. Für die Ausbildung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (MAG) gilt außerdem:
9.1. Sie/die assistenznehmende Person müssen/muss
a) anerkannt schwerbehindert sein
(dies kann nachgewiesen werden über: Schwerbehindertenausweis, ärztliche Diagnose oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers, Bescheid über Höhe des GdB)
oder
b) ein Attest besitzen, welches versichert, dass die vorliegende Behinderung/Erkrankung einer Schwerbehinderung gleichzusetzen ist
oder
c) ein Attest über die Sinnhaftigkeit eines Assistenzhundes als Hilfsmittel von einer ärztlichen oder therapeutischen Fachkraft besitzen.
9.2. Der Hund muss gesundheitlich geeignet sein. Eine entsprechende Prüfung kann ab dem 12. Lebensmonat bei einer diesbezüglich geschulten und ausgestatteten Tierarztpraxis vorgenommen werden.
9.3. Die Prüfung für die offizielle Anerkennung zur MAG kann frühestens ab dem 21. Lebensmonat abgelegt werden.
9.4. Laut aktuell gültiger Assistenzhundeverordnung (AHundV) müssen mindestens 60 Trainingsstunden (bei ausgebildetem Fachpersonal im Bereich Assistenzhundetraining) in einem Zeitraum von mindestens 2 Monaten absolviert werden. Diese 60 Stunden dürfen erst ab dem 15. Lebensmonat begonnen werden. Ausnahmen hiervon sind unter individuellen Kriterien möglich.
9.5. Vor dem 15. Lebensmonat sollten ebenfalls Trainingsstunden für die Grunderziehung, Umweltgewöhnung und für vorbereitende Übungen genommen werden. So kann ab dem 15. Lebensmonat von einem bestmöglichen Ausgangspunkt in die sogenannte Spezialausbildung des Hundes gestartet werden.
9.6. Den Hund betreffende direkte Ausschlusskriterien für die Ausbildung:
Gesundheitsprüfung oder Eignungsprüfung wurde nicht bestanden oder der Hund lässt sich einer der folgenden Kategorien zuordnen:
a) Qualzucht entsprechend aktueller Qualzuchtliste,
b) Herdenschutzhund,
c) Jagdhund,
d) sogenannte "Listenhunde",
e) zu arbeitswillige Hunderassen (Bsp.: Malinois).
9.7. Den Menschen betreffende Ausschlusskriterien für die Ausbildung:
Sollten Sie eine psychische Beeinträchtigung wie bspw. (k)PTBS oder eine DIS haben, sollten Sie sich für die erfolgreiche Ausbildung eines Hundes am besten bereits in Therapie befinden oder bereits eine Therapie gemacht haben. Nur wenn Sie sich mit sich selbst auseinandergesetzt haben und wissen, was ggf. Trigger sein können, wie Sie in entsprechenden Situationen reagieren und was Ihnen in solchen Momenten hilft, kann der Hund auf spezielle Unterstützungsleistungen trainiert werden.

